Bodenaufschluss und Lagerstättenerschließung

Bodenaufschlussbohrungen  
Für die Erstellung von Bauwerken ist es unabdingbar, Bodenaufschlussbohrungen durchzuführen.

Umfangreichere Bodenuntersuchungen erfordern es oftmals, Bodenproben aus größeren Tiefen des Baugrundes zu entnehmen. Hieran können dann die gewünschten physikalischen Messungen erfolgen.

Mit einer telekopierten Verrohrung wurden gestörte Bodenproben im Trockenbohrverfahren bis zu Tiefen von 38 m genommen.

Bodenprobengewinnung  
  Die Gewinnung von gestörten Bodenproben im Zuge einer Lagerstättenerschließung in Guinea (Zentralafrika):

Im Rahmen einer Kooperation wurden ein Bohrcamp technisch ausgerüstet und die ersten Aufschlussbohrungen zur Einweisung des örtlichen Personal getätigt.

Bohrdurchmesser 219 mm – Trockenbohrung, Bohrtiefe bis 40 m,

 

Kernbohrungen

Zur Erschließung von Lagerstätten ist es von großer Bedeutung, gekernte und ungestörte Bodenproben zu entnehmen. Hieran können dann die gewünschten physikalischen Messungen erfolgen.

 

Ansicht:

Bohrkerne aus harten Schieferformationen im Durchmesser von 76 mm in Kernkästen. Die eingelagerten Kohleschichten sind gut zu erkennen,

Entnahmetiefe 16,6 – 19,6 m.